Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft
Zulassungsvoraussetzungen
- Abschlussprüfung HauswirtschafterIn/AssistentIn für Ernährung und Versorgung und zwei Jahre Berufspraxis bis zur Prüfungszulassung (hierunter fällt auch das ausschließliche alleinige Führen eines Mehrpersonenhaushalts nach der Abschlussprüfung zum/zur HauswirtschafterIn in Vollzeit)
ODER
- vergleichbare Berufsausbildung und fünf Jahre Berufspraxis in Führungsposition
Über weitere Sonderzulassungen mit bestimmten Voraussetzungen zur beruflichen Handlungsfähigkeit können Sie sich gerne bei uns informieren.
Qualifizierungsschwerpunkte
1. Betriebs- und Unternehmensführung
- Unternehmensgründung und Unternehmenssicherung
- Personalmanagement
- Qualitäts- und Beschwerdemanagement
- Projektmanagement
2. Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- Strukturieren und Gestalten des Alltags von Personen und Personengruppen
- Verpflegung, Speisenzubereitung, Service
- Gestalten von Wohn- und Betriebsräumen
- Reinigen und Pflegen von Wohn- und Betriebsräumen
- Reinigen und Pflegen von Textilien
3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Tätigkeitsbereiche des/der MeisterIn
Führungsfunktion in
- Großhaushalt
- Servicecenter
- Verbänden
- Erwachsenenbildung
- Dienstleistungszentrale
- eigenem Unternehmen
- Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung
Aufgabenbereiche
- Ausbildung von Jugendlichen
- Schulung und Führung von Mitarbeitern
- Management im Dienstleistungsbereich
Der erfolgreiche Abschluss zum/zur Meister/in ermöglicht Ihnen den allgemeinen Hochschulzugang.
Der Freistaat Bayern honoriert den erfolgreichen Meisterabschluss zusätzlich mit einem Meisterbonus von aktuell € 3.000,-- nach erfolgreicher Meisterprüfung!
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Unsere berufliche Fortbildungsqualifizierung (Qualifizierung zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft) werden über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) grundsätzlich staatlich gefördert.
Das konkrete Förderangebot beinhaltet
- Fortbildungskosten:
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts.
Der Zuschussanteil des BAFöG-Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 50 %.
Der Darlehnserlass bei Prüfungserfolg beträgt ebenfalls 50 %.
Der Darlehnserlass bei Unternehmensgründung kann bis zu 100 % betragen.
- Für die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts können bis zur Hälfte der Kosten (max. bis zu € 2.000,--) gefördert werden.
- Der Zuschussanteil beträgt 50 %.
Über weitere Möglichkeiten im Rahmen des Aufstiegs-BAföG geben wir gerne Auskunft.
Standorte und Termine